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Antrag für Lernfahrausweis/Kranführerausweis
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Beschreibung
Die Arbeit im Kran ist anspruchsvoll und birgt viele Risiken. Aus diesem Grund ist es obligatorisch, dass Sie, bevor Sie die Ausbildung zur Kranführerin oder zum Kranführer antreten, einen Antrag auf den Kranführerausweis stellen. Nur mit diesem Lernfahrausweis werden Sie auch zu der Prüfung zum Kranführer zugelassen. Tragen Sie in diesem Antrag folgende Informationen ein: Bitte beachten Sie, dass der Lernfahrausweis, den Sie nach positiver Prüfung Ihrer Angaben erhalten, wie folgt gültig ist: Sie können diese Fristen jedoch wegen Krankheit, Unfall, Militär- oder Zivildienst sowie Schwangerschaft verlängern; auch dafür finden Sie einen Abschnitt im Formular. Der Antrag der Suva beinhaltet zudem Fragen über Ihren Gesundheitszustand. Darunter fällt auch ein Seh- und Hörtest. Wenn Ihre Gesundheit intakt ist und der Antrag vollständig ausgefüllt wurde, sollte Ihrer Ausbildung zur Kranführerin oder Kranführer nichts mehr im Wege stehen.